Fischerkurse für die amtliche Fischerkarte NÖ

Um im Bundesland Niederösterreich fischen zu dürfen, benötigt jede Person über 14 Jahre eine gültige amtliche Fischerkarte für NÖ. Unmündige (Kinder ab 7 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) benötigen zwar eine Lizenz für das betreffende Gewässer, dürfen aber nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person (über 18 Jahre), die im Besitz einer amtlichen Fischerkarte für NÖ ist, die Fischerei ausüben. Für die erstmalige Erlangung der amtlichen Fischerkarte ist die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses (schon ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich) mit abschließender Prüfung nachzuweisen.

Seit 2022 gibt es ein neues Anmeldesystem.
Anmeldungen werden nur noch vom NÖ LFV entgegengenommen.

Die Anmeldung erfolgt über die Seite  https://www.noe-lfv.at/kursangebote.php

Der VÖAFV als größte Fischereiorganisation Österreichs ist berechtigt, genannte Kurse abzuhalten und bietet diese weiterhin mit seinen Vereinen an:

  • Region Wien: Wien 8, Lenaugasse 14
  • Region Wien 2: Wien 10, Salvatorianer Platz 1
  • Region Traiskirchen: Oeynhausen
  • Region Krems: Krems und Umgebung
  • Region Marchfeld: Dürnkrut
  • Region Bruck/Leitha: Fa Jüly in Bruck/L.
  • Region Wieselburg: Raum Petzenkirchen
  • Region Gmünd: Gmünd/Schrems

Termine dazu werden ebenfalls nur über die Seite https://www.noe-lfv.at/kursangebote.php bekanngegeben.

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