Der Weg zum Jungangler

Wenn du gerne fischen gehen möchtest und nicht weißt, was du dafür tun musst …

In Wien

… dürfen Kinder im Alter von 6-14 Jahren, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige amtliche Fischerkarte und eine Lizenz hat, fischen.
http://www.wiener-fischereiausschuss.at/

In Niederösterreich

… dürfen Kinder im Alter von 7-14 Jahren, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige Fischerkarte hat, fischen. Allerdings brauchst du dazu eine eigene Fischereilizenz.
http://www.noe-lfv.at

In der Steiermark 

… dürfen Kinder bis zu 12 Jahren, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige Fischerkarte und eine Lizenz hat, fischen.
http://www.fischereiverband-steiermark.at

In Oberösterreich 

… dürfen Kinder bis zu 12 Jahren, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige Fischerkarte und eine Lizenz hat, fischen.
http://www.lfvooe.at/

In Salzburg 

Das Mitfischen kann durch den Bewirtschafte bis zum 15. Lebensjahr erlaubt sein, wenn die volljährige Begleitperson im Besitz einer gültigen Fischerkarte ist. Die Jahresfischerkarte kann mit 12 Jahren erworben werden, vorausgesetzt Du hast schon eine amtliche Fischerkarte. Dann ist bereits ein Fischen ohne Begleitung möglich. Die Fischerprüfung kann ab Vollendung des 11. Lebensjahres abgelegt werden.
http://www.fischereiverband.at/

In Kärnten

… dürfen Kinder ab dem 7. Lebensjahr, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige Fischerkarte hat, fischen. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen fischen gehen, wenn sie eine amtliche Jahresfischerkarte oder eine Fischergastkarte besitzen und von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Diese Person benötigt allerdings keine Jahresfischer- oder Gastfischerkarte.
http://www.kaerntner-fischerei.at/

In Tirol

… dürfen Kinder bis zu 14 Jahren, unter Aufsicht einer volljährigen Person, die eine gültige Fischerkarte hat, fischen.
http://www.tiroler-fischereiverband.at/


Sobald du selbst eine Fischerkarte brauchst, musst du eine Fischerprüfung ablegen. Die amtliche Fischerkarte bekommst du bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Jugendliche von 10 bis 14 Jahren brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Erforderlich dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Meldezettel und ein Lichtbild.

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