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Schwechatbach

Revierbeschreibung

Kaum ein Fließgewässer ist so vielfältig zu befischen, wie die Schwechat in diesem Abschnitt. Weist sie am oberen Revierende noch Züge eines Forellenflusses auf, ist der Mündungsbereich der Schwechat in die Donau mit seinen Auwäldern von gänzlich anderem Charakter. So vielfältig wie die Landschaft ist auch die Befischbarkeit. Vom gemütlichen Karpfenfischen bis zum Forellenangeln können hier alle Facetten der Angelfischerei ausgeübt werden. Limitierte Lizenzanzahl.

Reviergrenzen

Schwechat (auch Mühlbach, Mitterbach, Schwechatbach, Neubach, Frauenbach u. Ziegelwasser genannt): beginnend von der Kanzelmühle (Kanzelhof) in Lanzendorf, flußabwärts bis zur Mündung in die Donau.

Kalter Gang: von der Zwölfaxinger Brücke flußabwärts bis zur Mündung in die Schwechat.

Liesing: beginnend vom Eintritt nach Niederösterreich zwischen Kledering und Rannersdorf bis zur Mündung in die Schwechat (samt allen Zurinnen, Werkskanälen, Altarmen und Ausständen im Bereich der genannten Gewässerstrecken).

Das Fischen im Schloßteich ist verboten!

Nationalparkschongebiet: Von der Befischung ausgenommen ist das linke Ufer der Schwechat von der Zainethbrücke (Mannswörth) flussabwärts bis zur Mündung in die Donau.

Vorkommende Fischarten

Barbe, Karpfen, Hecht, Regenbogenforelle, Aitel, Wels, Zander, Bachforelle, Barsch, Brachse, Laube, Nase, Rotauge, Aalrutte, Schied, Schleie, diverse Weißfischarten

Fischereiordnung

Betreuender Verein

Schwechat 71

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